Lichtimmissionen sind Störwirkungen von alten Flutlichtanlagen mit symmetrischen oder asymmetrischen Flächenscheinwer-fer, welche hohe Aufneigungen von über 50° Oberhalb der Horizontalen aufweisen. Aus diesem Grund erzeugt das Streuchlicht hohe Blendung und Raumaufhellung für Anwohner und Verkehrswege.
Dies wird in der LAI Richtline (Länderausschuss für Immissionsschutz) vom 13. September 2012 eindeutig geregelt. Zusätzlich wird das Bundes-Immissionsschutzgesetz herangezogen.Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immessionsschutzgesetz (1) zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeiführen.
Diese Lichtimmissionen können für die Betroffenen (z.B. direkte Anwohner) eine störende Aufhellung des Wohnbereiches (Schlafzimmer, Wohnzimmer, etc.) oder sogar eine Blendung bedeuten. Auch wenn die Beleuchtungsanlage sich in einer größeren Entfernung befi ndet, können sich Anwohner gestört fühlen.
Hierzu gibt es Tabellen für die Raumaufhellung und das Blendverhalten: